Die eidesstattliche Versicherung oder auch die Versicherung an Eides statt wird immer dann gefordert, wenn der Betreffende seine eigenen Angaben glaubhaft machen soll. Eine falsche Versicherung kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Aus diesem Grund wirkt sie glaubhafter als das bloße Wort der betreffenden Person. Jedoch darf die EV nur von bestimmten Behörden gefordert und abgenommen werden. So ist auch eine falsche Aussage vor einer Behörde, die nicht zur Abnahme berechtigt ist, nicht strafbar, auch wenn hier andere Gesetze verletzt wurden.

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen eine EV gefordert werden kann. Dies ist zum einen die Offenlegung des Vermögens bei einer Zwangsvollstreckung und zum anderen für Zeugenaussagen bei einer Verhandlung. Hier muss aber darauf geachtet werden, wer dazu berechtigt ist, da sonst die EV keine Wirkung hat.

Wenn z. B. ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät und in der Folge eine Zwangsvollstreckung erhält, dann muss er seine Vermögenslage offenlegen. Wenn der Gläubiger dem nicht traut, dann kann er vor Gericht eine EV beantragen. Das Gericht verfügt gegenüber dem Schuldner die Versicherung an Eides statt und verpflichtet ihn so zur Abgabe. Kommt nun der Schuldner dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Gericht einen Haftbefehl ausstellen und den Schuldner für bis zu sechs Monate in Haft nehmen. Wenn der Schuldner die EV dann abgibt, ist der Haftbefehl nicht mehr gültig.

In den letzten Jahren haben immer mehr Schuldner eine EV abgeben müssen, die dem Gläubiger Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Betreffenden geben sollten. Dieser kann dann nicht weiter gegen den Schuldner vorgehen, wenn dieser glaubhaft versichert, dass er zahlungsunfähig ist. Ändert sich die finanzielle Lage des Betroffenen, dann muss auch die EV geändert werden, wenn sie noch Gültigkeit besitzt. Eine Versicherung an Eides statt ist nicht lebenslang gültig, sondern muss nach einer bestimmten Zeit wiederholt werden. Diese EV wird in der Regel von einem Gerichtsvollzieher abgenommen und an die Gläubiger weitergeleitet. Diese können daraus ersehen, ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind und vor allem welche Maßnahmen. Eine EV schützt den Schuldner also nicht vor seinen Schulden und den offenen Forderungen der Gläubiger.